Völkerrechtslage in Deutschland
Abhandlung von Prof. Dr. jur. Uwe Bracht, Staats- und Völkerrechtler
Völkerrechtslage Prof. Bracht.pdf
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Interview mit Dr. Matthes Haug
Von 1999 bis 2002 war Dr. Matthes Haug Mitglied der Kommissarischen
Reichsregierung (KRR) in Berlin. 2003 gehörte er zu den Gründungsmitgliedern des Deutschen Reich Komitees.
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Exilregierung Deutsches Reich

Die Exilregierung Deutsches Reich vertritt die Interessen des gesamten deutschen Volkes.

Sie hat das Ziel, Deutschland über einen Friedensvertag mit den ehemaligen Siegermächten als gleichberechtigtes und souveränes Land wiederherzustellen. Dazu gehört die Umsetzung des Paragraphen 146 des Grundgesetzes, dem deutschen Volk eine Verfassung zu geben.

Das Grundgesetz ist auf Zwang der Alliierten nach dem Krieg als Grundordnung geschaffen worden. Beide Staaten wie die DDR und die BRD sind gleichen Ursprungs und nach Völkerrecht Unrechtstaaten, weil sie von fremden Mächten geschaffen wurden und dies nicht dem Selbstbestimmungsrecht der Völker entspricht. (Änhliches gilt für Nord- und Südkorea)

 

Ein Volk kann nicht auf Dauer geteilt werden. Das war Unrecht und leider bis heute Bestandteil realexistierender Politik. Die Politiker der BRD sind weisungsgebunden und werden von den USA beherrscht. Dieses Übel kann nur durch einen Friedensvertrag beseitigt werden.

 

Nur die Deutschen selbst können das Unrecht beenden, indem sie die Siegermächte auffordern, mit dem Deutschen Reich Frieden zu schließen.  Die BRD kann das nicht, weil sie eine Verwaltungszone der Alliierten geblieben ist.

 

Deshalb hat sich eine Exilregierung aus mutigen und patriotischen Bürgern gebildet, die nach Völkerrecht und Staatsrecht das Recht haben, den einzig legitimen deutschen Staat einzufordern, der bis heute zwar existent aber nicht handlungsfähig ist. (Charles André Joseph Marie de Gaulle hat im Londoner Exil während des Krieges für sein Vaterland auch genauso gehandelt).

 

Kontakt zur Exilregierung des Deutschen Reiches erhalten sie unter der Leitung von Rudolf Schittke unter der Telefonnummer 05064 951 033

 

oder

 

unter der Internetadresse www.friedensvertrag.info